Die Elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER) wurde im Jahr 2012 von 12 Millionen Deutschen genutzt, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 26 Prozent. Das berichtet der BITKOM. Der Zuwachs kommt einerseits daher, dass immer mehr Steuerpflichtige die Vorteile einer elektronischen Steuererklärung entdecken, und andererseits daher, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2011 verschiedene Berufsgruppen gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben.
Kostenloses ElsterFormular ersetzt keinen Steuerberater
Die Finanzverwaltung stellt für ELSTER das kostenlose Programm „ElsterFormular“ bereit. Die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme unveränderter Daten aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. -nachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung via Internet gehören zu den Leistungen des Programms. Vor der Übertragung wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, auf widersprüchliche Angaben wird hingewiesen. Da ElsterFormular aber keine Hinweise gibt, wie man Steuern sparen kann, ist es kein Ersatz für professionelle Steuerberatungssoftware und kann auch einen Steuerberater nicht ersetzen. Allerdings ist die Wartezeit bei ELSTER kürzer, da sie elektronischen Steuererklärungen bevorzugt bearbeitet werden.
ElsterFormular als kostenloser Download oder als CD-Rom
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt, entweder als Download auf www.elster.de oder als CD-Rom bei vielen Finanzämtern. Die Software enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versand der Steuererklärung. Die ELSTER-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber auch in kommerzieller Steuer-Software enthalten. Allerdings sollte immer die aktuellste Version der Software genutzt werden, da sich einerseits das Steuerrecht jedes Jahr ändert und andererseits das Programm zur Datenübermittlung konstant überarbeitet wird, sodass ältere Versionen eventuell nicht fehlerlos funktionieren.
ElsterFormular hat nur geringe technische Anforderungen
ElsterFormular sollte auf allen Windows-PCs installierbar sein, denn die technischen Anforderungen sind relativ gering (min. 250 MB freier Speicherplatz auf der Festplatte, min. 512 MB Arbeitsspeicher und ein Prozessor ab 500 Megahertz Leistung). Offiziell werden Windows 7, Windows Vista und Windows XP unterstützt, die Software läuft aber auch auf Windows 8. Apple-Besitzer und Linux-Nutzer können das Web-Portal ElsterOnline nutzen oder brauchen eine Spezial-Software, die eine Windows-Installation erlaubt. Ein schneller Internetzugang ist für die Übermittlung der Daten empfehlenswert, ein Drucker ist ggfs. für den Ausdruck der Steuererklärung und des Übertragungsprotokolls nötig.
ElsterFormular gibt keine Tipps zum Steuern sparen
Die steuerlichen Daten werden am Bildschirm in Masken eingegeben, die wie die herkömmlichen Steuerformulare auf Papier aussehen, was allerdings beim Ausdruck nicht mehr so ist. Das erschwert die Kontrolle der Eingaben. ElsterFormular gibt Erläuterungen beim Ausfüllen und weist auf fehlende Eingaben hin, aber sie gibt keine Tipps, wie man Steuern sparen kann. Vorsicht ist beim Ausfüllen geboten, denn wenn grob fahrlässig für den Steuerpflichtigen günstige Eintragungen unterlassen werden, ist eine spätere Korrektur nur eingeschränkt möglich. Es dürfen aber keine Nachteile aus Irrtümern oder kleineren Fehlern entstehen.
Daten werden verschlüsselt übertragen
ElsterFormular verschlüsselt die Daten und überträgt sie mit einer gesicherten Internetverbindung. Der Antragsteller kann sich auf zwei Wegen authentifizieren: Per Unterschrift und Post oder mit einem elektronischen Zertifikat. Bei der ersten Möglichkeit wird nach der elektronischen Übermittlung eine „Komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, die unterschrieben an das zuständige Finanzamt geschickt wird. Mit dem Zertifikat, das kostenlos unter www.elsteronline.de erhältlich ist, ist keine Unterschrift nötig. Für das Zertifikat sind nur persönliche Daten und die Steuernummer nötig.
Belege müssen nicht mitgeschickt, aber bereitgehalten werden
Steuerpflichtige müssen die Belege nicht mit an das Finanzamt schicken, es sei denn, es ist wie bei Spendenbescheinigungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen bereitgehalten werden.