Nur fünf Prozent wollen keine Gesundheitsdaten auf der Gesundheitskarte
76 Prozent wünschen sich Informationen über etwaige Implantate oder Prothesen auf der Gesundheitskarte, was z. B. bei einem MRT wichtig sein kann. 67 Prozent wollen Hinweise zu chronischen Erkrankungen auf der Karte. Nur fünf Prozent wollen gar keine Gesundheitsinformationen auf der Gesundheitskarte.
Aktuell nur Adressdaten und Alter auf der Gesundheitskarte
Seit dem 1. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte für gesetzlich Versicherte Pflicht. Allerdings sind darauf aktuell nur Name, Alter und Anschrift des Patienten gespeichert. Später sollen Notfalldaten, elektronische Rezepte, eine eventuelle Organspende-Erklärung oder die elektronische Patientenakte folgen. Es kommt darauf an, dass der zeitliche Fahrplan von allen Beteiligten eingehalten wird, damit eine vollfunktionsfähige elektronische Gesundheitskarte so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden kann.