Die Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ist für Unternehmen nach § 5b Abs. 15a EStG erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen verpflichtend. Damit die Unternehmen ausreichend Gelegenheit zur Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung des Inhaltes der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben, wird der erstmalige Anwendungszeitpunkt um ein Jahr verschoben. Somit muss der Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2011 elektronisch übermittelt werden.
Pilotierung der E-Bilanz im ersten Halbjahr 2011
Eine Pilotierung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wird im ersten Halbjahr 2011 durchgeführt. Ausgewählte Unternehmen, die sich vorher freiwillig gemeldet haben, sollen dann den Inhalt ihrer Bilanz und ihrer Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch übermitteln. Die Taxonomie (der für die Übermittlung amtlich vorgeschriebene Datensatz) sowie Hilfestellungen und Dokumentationen dazu können unter http://www.eSteuer.de angesehen und abgerufen werden.