Durch die Einführung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in Deutschland reduzieren sich die Bürokratiekosten für Unternehmen in der Gründungsphase um mehr als 30 Prozent. Das hat Steria Mummert Consulting in einer Studie zu den Entlastungspotenzialen der EU-Dienstleistungsrichtlinie herausgefunden. Der Verwaltungsaufwand sinkt vor allem durch den Ausbau der E-Government-Angebote im Internet und das Serviceangebot eines einheitlichen behördlichen Ansprechpartners. Gut 279 Millionen Euro an Verwaltungskosten lassen sich durch die DLR einsparen.
Dienstleistungsrichtlinie (DLR) liefert Impulse für Unternehmensgründer
Der durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie angestrebte Bürokratieabbau könnte den Unternehmensgründern in Deutschland neue Impulse geben, denn es sind gerade der Verwaltungsaufwand und die zugehörigen Kosten, an denen Unternehmensgründer derzeit scheitern. Schon im Dienstleistungssektor können die Unternehmensgründer mit einer jährlichen Ersparnis von 238 Millionen Euro rechnen.
Dienstleistungsrichtlinie beschleunigt Behördenprozesse
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat außerdem den positiven Effekt, Behördenprozesse zu beschleunigen. Normalerweise dauert die Anmeldung zum Handelsregister in Deutschland zehn Tage, durch die Umsetzung der DLR kann diese Zeitspanne auf drei Tage oder sogar weniger verkürzt werden. Auch für Gewerbeanmeldung kann dann weniger Zeit veranschlagt werden.
Auch etablierte Unternehmen profitieren von DLR
Durch die DLR lassen sich weitere Verwaltungsvereinfachungen erzielen, die eine Bürokratieentlastung für etablierte Unternehmen mit sich bringt. Insbesondere bei Betriebskontrollen wird sich dies bemerkbar machen, aber auch bei Bauvorhaben, Fördermittelanträgen und Ausschreibungen besteht großes Einsparpotenzial.