Den Datenschutz im Unternehmen sicherstellen mit einem externen Datenschutzbeauftragten
IT Strategie Beratung - Die IT-Strategie aus der Unternehmensstrategie ableiten
Der erneute Regulierungsvorstoß des Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder, demzufolge die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie der EU in deutsches Recht nicht ausreicht, wird von Experten als sachlich unbegründet betrachtet. Auch der BVDW e.V. ist dieser Ansicht. Bereits im Februar 2014 hat die Europäische Kommission explizit bestätigt, dass die aktuellen deutschen Datenschutzstandards die EU E-Privacy-Richtlinien erfüllen. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist derselben Meinung. Damit ist die Lage beim Cookie-Opt-In klar, die Nutzung von Cookies in pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, ist weiterhin uneingeschränkt erlaubt.
„privacy-by-design“-Ansatz in EU-Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen
Opt-Out und Pseudonymisierung bieten eine differenzierte praxisnahe Lösung und gewährleisten zugleich den sparsamen Umgang mit Daten. Der „privacy-by-design“-Ansatz gilt in Deutschland und wurde in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen. Unternehmen, die keine Pseudonymisierung nutzen möchte, sind verpflichtet, eine Einwilligung der Nutzer einzuholen.