IT Berater und Dienstleister für Cloud Computing
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Cloud Computing wurde in 2013 von 40 Prozent der deutschen Unternehmen genutzt. Verglichen mit dem Vorjahr ist das ein Plus von drei Prozent. Bei 29 Prozent wird der Einsatz von Cloud Computing geplant oder diskutiert, für 31 Prozent ist es aktuell kein Thema. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag von KPMG in Zusammenarbeit mit dem BITKOM. Verglichen mit dem Vorjahr ist das Wachstum etwas zurückgegangen, in 2012 war die Cloud-Nutzung der Unternehmen um neun Prozent auf 37 Prozent gewachsen. Zwar gab es keinen Einbruch beim Trend zum Cloud Computing, die NSA-Affäre hat das Wachstum aber abgeschwächt. 13 Prozent der Unternehmen haben geplante Cloud-Projekte zurückgestellt und elf Prozent sogar bestehende Cloud-Systeme aufgegeben. Da Unternehmen mit Cloud-Computing Kosten- und Wettbewerbsvorteile erlangen können, kommt eine breite Nutzung der deutschen Wirtschaft zugute. Deshalb müssen Hightech-Branche und Politik gemeinsam das verloren gegangene Vertrauen zurückgewinnen.
Cloud Computing in großen Unternehmen schon Standard
Cloud Computing ist die bedarfsabhängige Nutzung von IT-Leistungen (Speicherplatz, Rechenkapazitäten, Software) über ein Netzwerk. Dieses ist ein unternehmens- und organisationsinternes Intranet (Privat Cloud Computing) oder das öffentliche Internet (Public Cloud Computing) sein. In großen Unternehmen ab 2000 Mitarbeitern ist Cloud Computing mit 70 Prozent, die es nutzen, schon Standard. Bei kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern nutzen 37 Prozent Cloud Computing. Hier gibt es also Nachholbedarf. Cloud Services geben den Unternehmen Flexibilität, sodass sie schneller auf Veränderungen reagieren und ihre Effizienz erhöhen können.
Unternehmen setzen auf Private Clouds
Die meisten Unternehmen nutzen aktuell Private Clouds, die innerhalb der Organisation betrieben werden. Mit 36 Prozent der Befragten nutzen zwei Prozent mehr als im Vorjahr Private Cloud-Lösungen. Public Cloud-Lösungen nutzen aktuell 15 Prozent, in 2012 waren es zehn Prozent. 83 Prozent der Private Cloud-Nutzer haben gut Erfahrungen gemacht, der Rest ist neutral. Bei den Public-Cloud-Nutzern sind die Erfahrungen von 66 Prozent positiv, von 30 Prozent neutral und von vier Prozent negativ. Trotz NSA-Affäre sind Nutzung, Interesse und Nachfrage nach Cloud Computing immer noch vorhanden. Anbieter von Cloud-Anwendungen sollten die positiven Erfahrungen und Vorteile stärker betonen und die vorhandenen Lösungen als Antwort auf Sicherheitsbedenken der Kunden deutlicher machen.
Angst vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Daten ist größte Hürde für Cloud Computing
Mit 77 Prozent ist die Sorge vor einem unberechtigten Zugriff auf sensible Daten die größte Hürde für den Einsatz oder die intensivere Nutzung von Private Cloud Computing. 45 Prozent fürchten den Datenverlust in der internen Cloud. Dabei ist die Sicherheit von Private Cloud Computing nicht geringer als anderer organisationinterner IT-Lösungen. Vielmehr erhöhen Cloud-Dienste das Sicherheitsniveau zu moderaten Kosten deutlich. Gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen haben bei der IT-Sicherheit großen Nachholbedarf.
NSA-Affäre hat zu negativer Einstellung in Unternehmen geführt
In Bezug auf die NSA-Affäre ist bei 49 Prozent der Befragten die Einstellung zum Public Cloud Computing negativer geworden, bei der anderen Hälfte hat sich die Einstellung nicht verändert. 44 Prozent sind gegenüber Private Cloud Computing negativer eingestellt, bei der Mehrheit (55 Prozent) nicht. Obwohl die NSA-Affäre Auswirkungen hatte, wächst der Einsatz von Cloud-Lösungen in Unternehmen weiter. Cloud-Services gehören zum Schutz der Unternehmen vor Geheimdiensten und Cyberkriminellen. Konkrete Maßnahmen von Politik und Wirtschaft sind nötig, um dem Vertrauensverlust durch die Abhöraktionen entgegenzuwirken. Der BITKOM fordert vor allem Verhandlungen über No-Spy-Abkommen mit anderen Ländern, einen besseren Schutz vor Wirtschaftsspionage, eine stärkere Sensibilisierung von Bürgern und Unternehmen im Bereich IT-Sicherheit und international einheitliche Regelungen zur Herausgabe von Kundendaten an Behörden zur Bekämpfung von Terror und schwerer Kriminalität.