Unsere Leistungen zum Thema
BilMoG ist in Kraft
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist die finanzielle Entlastung der Wirtschaft und die Stärkung des Bilanzrechts des HGB für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Dabei wird der Kern des bewährten, kostengünstigen und einfachen HGB-Bilanzrechts beibehalten. Die Grundlage für die Gewinnausschüttung und die steuerliche Gewinnermittlung ist nach wie vor der handelsrechtliche Jahresabschluss.
Vermeidbarer Bilanzierungsaufwand wird abgeschafft
Die Unternehmen werden von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand befreit. So werden mittelständische Einzelkaufleute mit kleinem Geschäftsbetrieb von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Auch für Kapitalgesellschaften gibt es Befreiungen und Erleichterungen in Bezug auf die Bilanzierung. Durch die Maßnahmen können die Bilanzierungskosten um 1,3 Mrd. Euro gesenkt werden. Bei Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen ergibt sich sogar ein Einsparpotenzial von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.
HGB-Abschlüsse werden aussagekräftiger
Das modernisierte HBG-Bilanzrecht soll auch eine Alternative zu den International Financial Accounting Standards (IFRS) sein. Diese sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen abgestimmt und sollen Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern mit Informationen versorgen. Allerdings nimmt der überwiegende Großteil der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen den Kapitalmarkt gar nicht in Anspruch, weshalb es keine Rechtfertigung für die Verpflichtung zur Anwendung der kostenintensiven und komplizierten IFRS gibt. Zwar gibt es einen Entwurf für einen Standard „IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“, allerdings ist der aufgrund seiner Komplexität und den Kosten keine gute Alternative. Deshalb wird das HGB-Recht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu einem Regelwerk ausgebaut, das eine kostengünstige und einfache Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards darstellt. Die HBG-Bilanz bleibt Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung, sodass vor allem mittelständische
Unternehmen nur ein Rechenwerk aufzustellen brauchen.
Neue Bilanzierungsregeln verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010
Die neuen Bilanzierungsregelgungen des am 29.05.2009 in Kraft getretenen BilMoG müssen für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010 angewendet werden. Sie können in ihrer Gesamtheit auch schon freiwillig für den Jahresabschluss 2009 angewendet werden. Manche Vorschriften, vor allem zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, sind schon für das Geschäftsjahr 2009 verpflichtend. Kleine und mittelgroße Unternehmen können Bilanzierungserleichterungen, sofern noch möglich, schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch nehmen.
(Quelle: http://www.bmj.bund.de/)