Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Beschlussempfehlung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes abgegeben, die den Weg ebnet für ein modernisiertes Bilanzrecht für den Mittelstand. Hierbei werden bewährte Prinzipien beibehalten, was Steuerberatern und ihren Mandanten eine dauerhafte Alternative zur internationalen Rechnungslegung bietet.
Viele Vorschläge der BStBK zum Bilanzrecht berücksichtigt
Schon der Regierungsentwurf hatte einige Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) berücksichtigt, jetzt wurden noch einige Änderungen aufgrund von Forderungen des BStBK umgesetzt. So ist bei der wirtschaftlichen Zurechnung die Zurechnung von Vermögensgegenständen zuerst das zivilrechtliche Eigentum maßgebend, die wirtschaftliche Zurechnung ist aber möglich. Bei der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird ein Wahlrecht anstelle einer Aktivierungspflicht eingeführt. Auch die Forderung des BStBK, dass die Fair-Value-Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten bei Bedarf als branchenspezifische Regelung für Finanzunternehmen ausgestaltet werden kann, wurde erfüllt. Die neue Lösung zur Aktivierungspflicht aktiver latenter Steuern sieht die Möglichkeit zur Vermeidung aufwendiger Berechnungen aktiver latenter Steuern. Jetzt fehlt nur noch die schnelle Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens, damit die Bilanzierungspflichtigen genügend Zeit für die Berücksichtigung der Änderungen haben.