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Basel II muss angepasst werden
Der Bankenverband ist der Meinung, dass Basel II weder in Frage gestellt noch ausgesetzt werden darf, da es keine Alternative für das risikosensitive Regelwerk gibt. Allerdings gibt es einige Punkte, die überarbeitet werden sollten. Die zwangsläufige Folge aus einem risikosensitiven Eigenkapitalregime sind prozyklische Wirkungen. Gerade in Anbetracht der Finanzkrise sollten die regulatorischen Kapitalanforderungen kurz- und mittelfristig angepasst werden, um prozyklische Wirkungen zu verringern. Mit der Umsetzung von Reformmaßnahmen, gerade diejenigen, die eine Erhöhung des Eigenmittelanforderungsniveaus im Banksystem zum Ziel haben, sollte bis nach der Krise gewartet werden, da sie sonst eine Verschärfung der aktuellen Situation zur Folge haben würden.
Wirtschaftskrise überschreitet Ausmaß normaler konjunktureller Zyklen
Bei der Entwicklung und Einführung von Basel II wurden normale konjunkturelle Zyklen vorausgesetzt. Die aktuelle Wirtschaftskrise übertrifft in ihrem Ausmaß aber bisherige Rezessionen bei weitem. Deshalb ist es auch notwendig, sich Gedanken über kurzfristige, zeitlich begrenzte Anpassungen von Basel II zu machen. Hierzu gehört die Begrenzung stark steigender Kapitalanforderungen als Folge von Herabstufungen der Vermögenswerte von Banken, damit Ressourcen für weitere Kreditvergaben freibleiben. Auch die Behandlung der „Neubewertungsrücklage“ sollte überarbeitet werden, da diese das aufsichtsrechtliche Eigenkapital der deutschen Banken wirksam stärken kann.
Bessere Kapitalausstattung soll nach der Krise im Fokus stehen
Nach der Krise ist der Fokus auf die bessere Kapitalausstattung der Banken zu richten, zumindest in den Bereichen, in denen das Risiko hoch ist. Regulierungen, die selbst nicht sensitiv sind und weitere Nebenbedingungen zu den risikobasierten Regeln von Basel II darstellen, wie die Leverage-Ratio, lehnt der Bankenverband ab. Die prozyklischen Effekte von Basel II sollten gedämpft werden, z. B. durch das so genannte „Dynamic Provisioning“ oder „Buffering“, außerdem durch antizyklische Anpassungen risikogewichteter Aktiva. Bei der Anpassung der Bilanzierungsregeln sollte es eine Erleichterung bei der Zulässigkeit alternativer Bewertungsverfahren bei illiquiden Vermögensgegenständen anstatt einer reinen Marktbewertung geben.
(Quelle: http://www.bankenverband.de/channel/101416/art/2760/index.html)