Zwei kleinere Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards wurden vom IASB (International Accounting Standards Board) veröffentlicht. Mit den Änderungen werden Vorschläge bestätigt, die im Rahmen eigener Standardentwürfe im August und September öffentlich kommentiert werden konnten. Mit der ersten Änderung werden die Verweise auf den festen Umstellungszeitpunkt „1. Januar 2004“ durch „Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS“ ersetzt. Somit müssen IFRS-Erstanwender nicht nachträglich die Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Übergang auf IFRS stattgefunden haben, nach IFRS-Vorschriften bilanzieren und die Darstellung anpassen. In der zweiten Änderung gibt es Anwendungsleitlinien für die Darstellung IFRS-konformer Abschlüsse, wenn ein Unternehmen aufgrund einer starken Hochinflation die IFRS-Vorschriften eine Zeitlang nicht einhalten konnte. Diese Änderungen sind in Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates for First-time Adopters dargestellt. Sie treten ab dem 01. Juli 2011 in Kraft, können aber schon vorher abgewendet werden.
Änderungen an IAS 12 Ertragssteuern
Außerdem wurden Änderungen an IAS Ertragssteuern in Deferred Tax:Recovery of Underlying Assets veröffentlicht. Diese Änderungen basieren auf öffentlichen Kommentaren zu einem Standardentwurf im September. Gemäß IAS 12 hängt die Bewertung latenter Steuern davon ab, ob sich der Buchwert eines Vermögenswertes durch Nutzung oder Veräußerung ergeben hat. Diese Abgrenzung ist aber fallweise schwierig. Zudem unterliegt sie, vor allem wenn der Vermögenswert nach dem Fair-Value-Modell des IAS 40 als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien bewertet wird, subjektiven Einflüssen. Nach der Änderung gilt die widerlegbare Vermutung, dass der Buchwert normalerweise durch Veräußerung realisiert wird. SIC 21 Ertragssteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten nicht mehr für zum Fair Value bewertete als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – gilt als Folge der Änderung. Die restlichen Leitlinien wurden in IAS 12 integriert und der SIC 21 entsprechend zurückgezogen.