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Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 und Verbesserungen der IFRS übernommen
Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse – Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie die Verbesserungen der IFRS (International Financial Reporting Standards) übernommen. Die Verordnungen zur Übernahme wurden im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 veröffentlicht.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php)