Viele mittelständische Unternehmen sind durch die Beschränkungen des Zinsabzugs bei der Körperschaftssteuer gefährdet, da die Finanzkrise deren Konsequenzen noch verschärft. Die Zinsschranke betrifft viel mehr Unternehmen als bisher angenommen aufgrund des steigenden Kreditbedarfs, die vorhersehbare Anhebung des Zinsniveaus und den sinkenden Gewinnen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) ist der Meinung, dass die Zinsschranke bis zum 31.12.2010 ausgesetzt werden sollte.
Krisenverschärfende Steuervorschriften aussetzen
Außerdem sollten auch andere krisenverschärfende Steuervorschriften während der Dauer des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ausgesetzt werden. Damit ist insbesondere gemeint, dass Unternehmen während der Finanzmarktkrise in größerem Umfang Verlustvorträgen steuerlich nutzen können. Momentan besteht die Möglichkeit, dass Verlustvorträge bei Kapitalgesellschaften nach der Übertragung von Anteilen untergehen. Neuen Gesellschaftern wird das Engagement erschwert oder gar unmöglich gemacht. Die Kombination aus Zinsschranke, Untergang des Verlustabzugs und der Beschränkung der Verlustverrechnung durch Mindestbesteuerung macht Unternehmen das Leben besonders schwer. Die Freistellung von Sanierungsgewinnen von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer würde die Belebung der Wirtschaft unterstützen. Die Bundesregierung muss diese Maßnahmen ergreifen, um dem konjunkturellen Abwärtstrend Einhalt zu gebieten.