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Bilanzrecht in Deutschland wird modernisiert

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Das HGB-Bilanzrecht, das einfach, bewährt und kostengünstig ist, soll weiter beibehalten, aber für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gerüstet werden. Der HGB-Jahresabschluss ist weiterhin die Basis für die Gewinnausschüttung und die steuerliche Gewinnermittlung.

Effiziente und moderne Bilanzierungsregeln für deutsche Unternehmen
Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll aussagekräftiger werden damit vor allem der deutsche Mittelstand nicht gezwungen ist, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Das HGB-Bilanzrecht soll durch das BilMoG eine gleichwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards werden, ohne die Komplexität, den Zeitaufwand und die Kosten zu übernehmen. Der Fokus der Reform liegt auch auf der Deregulierung und Kostensenkung für kleine und mittelständische Unternehmen. Damit kann eine Kostensenkung von über einer Milliarde Euro und die Freisetzung von Innovations- und Investitionskräften erreicht werden.

Erleichterung der Bilanzierung und Senkung der Kosten
Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Entlastung der Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Dazu gehört die Befreiung mittelständischer Einzelhandelskaufleute mit nur kleinem Geschäftsbetrieb von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Kapitalgesellschaften können ebenfalls mit Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung rechnen. Die Gesamtkosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sollen so um 1,3 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt werden.

HGB-Bilanzierung als Alternative zu internationalen Standards
Das Ziel der Modernisierung des HGB-Bilanzrechts ist es, den Unternehmen eine Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards zu bieten, die auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten sind. Dies trifft auf den Großteil der deutschen rechnungslegungspflichtigen Unternehmen nicht zu, weshalb auch die Anwendung dieser Standards nicht zu rechtfertigen ist. Ebenso wenig geeignet ist der Entwurf des Standards „IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“. Das HGB soll durch die Modernisierung so ausgebaut werden, dass gleichwertig zu den internationalen Rechnungslegungsstandards ist, aber kostengünstiger und einfacher in der Handhabung. Die HGB-Bilanz bleibt auch in Zukunft die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung und die Ausschüttungsbemessung.

Neue Vorschriften ab Geschäftsjahr 2009 anwendbar
Der Gesetzesentwurf wird Anfang Juli dem Bundesrat vorgelegt werden und gleich nach der Sommerpause vom Bundestag beraten. Der Großteil der Vorschriften soll auf Geschäftsjahre, die im Jahr 2009 beginnen, anwendbar sein. Einige Erleichterungen können eventuell schon für das Geschäftsjahr 2008 angewendet werden.

Fazit
Das HGB-Bilanzrecht in Deutschland soll modernisiert werden, um sicherzustellen, dass die deutschen Unternehmen, die zum größten Teil nicht kapitalmarktorientiert sind, einen gleichwertigen Bilanzierungsstandards zu den internationalen Rechnungslegungsstandards haben, aber ohne die Komplexität und die hohen Kosten. Dies soll Kosten senken und Innovations- und Investitionskräfte freisetzen.

(Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/0,1489d6706d635f6964092d09)

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