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IAS 32 Finanzierungsinstrumente neu gefasst
Der Standard IAS 32 Finanzierungsinstrumente ist sehr wichtig für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Er wurde jetzt von International Accounting Standards Board (IASB) überarbeitet und veröffentlicht. Die Änderungen konzentrieren sich vor allem auf Kritikpunkte von deutscher Seite, denen zufolge gesellschaftsrechtliches Kapital wegen der Kündigungsrechte der Gesellschafter als Verbindlichkeit zu werten ist. Durch die Neufassung ist es möglich, dass kündbare Instrumente unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital bewertet werden. Diese Voraussetzungen wurden zum vorigen Entwurf stark verändert. So können deutsche Personengesellschaften jetzt in der Regel die Eigenkapitalklassifizierung ihres gesellschaftlichen Kapitals im IFRS-Jahresabschluss durchführen. Ab dem 01.01.2009 muss der neue Standard angewendet werden, er kann aber auch schon vorher angewendet werden. Die europäischen IFRS-Anwender können dies aber erst tun, wenn die überarbeitete Fassung ins europäische Recht übernommen wurde.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php)