Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) berichtet, haben im Jahr 2007 41 Prozent der Deutschen im Internet eingekauft, ein Plus von drei Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr. Im EU-Vergleich liegt Deutschland damit auf Platz 4, Großbritannien, Dänemark und die Niederlande liegen auf den Plätzen 1 bis 3. In Süd- und Osteuropa hingegen wird weniger online eingekauft.
Internet-Einkauf bietet viele Vorteile – Breitbandanschluss als Motivationstreiber
Das Einkaufen über das Internet bietet die Vorteile der Preistransparenz, der Bequemlichkeit und der Umweltschonung (meistens). Außerdem gibt es nur selten Probleme beim Umtausch. Es zeigt sich außerdem ein Zusammenhang zwischen der Art des Internetanschlusses und der Motivation online zu shoppen, denn bei einem Breitbandanschluss kaufen die Leute eher im Internet ein, als wenn sie keinen haben.
Große Beliebtheit macht Optimierung des Rechtsrahmens notwendig
Da die Beliebtheit des Online-Shoppings derartig wächst, ist es nötig, den Rechtsrahmen zu optimieren. Gerade kleinere Online-Händler brauchen eine praktikable und rechtssichere Methode ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Die Vorschriften nach deutschem Recht sind nur schwer umsetzbar, weshalb es eine neue Version für einen Mustertext gibt. Dieser ist aber nach Meinung des BITKOM ebenso wenig geeignet, da er vier DIN-A4-Seiten umfasst, was niemand tatsächlich lesen wird und beim Einkauf via Handy unmöglich darzustellen ist.