Die Unternehmenssteuerreform hat das Ziel, den Standort Deutschland für Investoren aus dem In- und Ausland attraktiver zu machen. Dazu soll der Steuersatz bei Kapitalgesellschaften auf nominale 29,83 Prozent sinken, womit Deutschland im internationalen Mittelfeld liegt. Damit ist es weniger lohnenswert Gewinne im Ausland zu versteuern und die Verluste ausländischer Tochterunternehmen hier abzuschreiben. Die Gewerbesteuer wird beibehalten, um die Einnahmen der Kommunen beständig zu machen, womit der Staat die Planungssicherheit hat, mehr zu investieren.
Die wichtigsten Änderungen
Der Mittelstand wird noch weiter entlastet, die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags liegt bei 235.000 Euro. Unternehmen, die viel investieren, werden von der Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke profitieren. Die Gewerbesteuer wird beibehalten und die Steuereinnahmen werden pro Jahr unter fünf Milliarden Euro liegen.