Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 bis zum 31.12.2007 in elektronischer Form beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Die Unternehmen haben Grund sich zu beeilen, da Verspätungen aufgrund des EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) härter bestraft werden. Durch die Veröffentlichung des Jahresabschlusses können sich Geschäftspartner, Gläubiger und Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren, eine Transparenz, die sich positiv auf das ganze Wirtschaftsleben auswirkt.
Zwei Änderungen durch EHUG
Seit dem 01.01.2007 werden die Jahresabschlussunterlagen nicht mehr in Papierform bei den Registergerichten eingereicht, sondern elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers in Köln, dem Bundesanzeiger Verlag. Bis zum 31.12.2009 können die Unterlagen auch noch in Papierform eingereicht werden, aber die einreichenden Unternehmen haben die Kosten für die Digitalisierung ihrer Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zu tragen. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die Unternehmen mit spürbaren Strafen rechnen müssen, wenn sie die Unterlagen zu spät oder unvollständig einreichen. Das für solche Verstöße zu erwartende Ordnungsgeld kann zwischen 2.500 und 25.000 Euro hoch sein und gegen die Gesellschaft, ihren gesetzlichen Vertreter und sogar mehrfach verhängt werden.
Keine Änderungen beim Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen
Keine Änderung gab es beim Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen, nach wie vor sind dies vor allem Kapitalgesellschaften, sehr große Personengesellschaftern und sehr große Einzelkaufleute. Auch bei der Art und dem Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen hat sich nichts geändert.