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Finanzmarktrichtline-Umsetzungsgesetz macht EU-Richtlinie zum nationalem Recht
Durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, das ab dem 01.11.2007 gilt, wird die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht übernommen. In Zukunft werden Anlageberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein. Damit hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch hier die Aufsicht und die Anbieter haben den Vorteil des erweiterten europäischen Passes der EU-Finanzmarktrichtlinie. So ist die Zulassung einer Wertpapierfirma eines EU-Mitgliedsstaates in allen Mitgliedsstaaten gültig. Für Handelsplattformen, also Börsen oder multilaterale Handelssysteme gelten neue Regeln bezüglich Vorhandels- und Nachhandelstransparenz. Das Gesetz bringt für die Finanzdienstleistungsindustrie in Bezug auf die Ausführung von Wertpapiergeschäften eine Reihe neuer Herausforderungen bei der Organisation, den Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung mit sich.
(Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1496/Content/DE/Artikel/2007/10/2007-10-30-gesetzliche-neuregelungen-zum1-november.html)