Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neuen Medien e.V. (BITKOM) berichtet, gelten seit dem 1. September 2007 neue verpflichtende Preisangaben für Informationsdienste in der Telekommunikation. So müssen die Kosten für telefonische Auskunftsdienste bei Gesprächsbeginn genannt werden, bei SMS-Diensten muss der Kunde zunächst eine Nachricht mit den Preisen erhalten, die er bestätigen muss. Die neuen Regeln machen die Nutzung mancher Services umständlicher, aber der BITKOM sieht die Regeln als praktikabel an. Außerdem wurden die Preise für Gespräche im Ausland auf die neuen EU-Tarife umgestellt.
0900-Nummern nicht teurer als 3€/Minute
Für 0900-Nummern, die z.B. für Börsen-Services genutzt werden, gilt, dass der Preis pro Minute drei Euro nicht überschreiten darf und die Verbindung nach einer Stunde getrennt werden muss. Die Kosten für zeitunabhängige Tarife dürfen 30 Euro nicht überschreiten.
Kosten für Infodienste müssen zu Gesprächsbeginn angesagt werden
Alle Telefondienste müssen von nun an die Kosten, sofern sie mindestens zwei Euro pro Minute betragen, am Anfang des Gesprächs ansagen, auch wenn sie in der Werbung genannt werden. Dasselbe gilt für zeitunabhängige Tarife, bei denen die Kosten mindestens zwei Euro betragen. Dies gilt aber nicht für 0180-Hotlines, da diese einen Maximalpreis von 20 Cent pro Minute haben. In der Werbung muss der Preis aber, wie es bereits üblich ist, auf jeden Fall genannt werden.
SMS-Infodienste müssen auch Preise nennen
Auch SMS-Dienste sind verpflichtet, einen Preis ab zwei Euro zu nennen, bevor der Dienst endgültig in Anspruch genommen wird. Das verleiht Stau-Infos mehr Transparenz, aber auch mehr Umständlichkeit. Der Tarif ist auch hier in der Werbung zu nennen.
Auslandstelefonate über Mobilfunk an neue EU-Regeln angepasst
Die neuen EU-Regeln für das Telefonieren im Ausland geben einen Tarif von höchstens 58 Cent für abgehende und höchstens 29 Cent für eingehende Anrufe vor. Die Netzbetreiber haben die Kundentarife mit einer Ausnahme darauf umgestellt. Die Ausnahme sind die Nutzer mit Roaming-Sondertarifen.