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Entwurf IFRIC D21 veröffentlicht
Im Entwurf IFRIC D21 Real Estates Sales geht es um die Anwendung von IAS 11 und IAS 18 in Bezug auf den Verkauf von Gebäuden. Dabei geht es vor allem um Verkaufsvereinbarungen vor Baubeginn oder vor Fertigstellung des Baus. Das Ziel des Interpretationsentwurfs ist die Vereinheitlichung der Umsatzrealisierung. Je nach den Kriterien in IFRIC D21 erfolgt die Bilanzierung der Gebäudeverkaufsvereinbarungen nach IAS 11 (mit einer schrittweisen Umsatzrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad) oder nach IAS 18 (mit einer späteren Umsatzrealisierung). Auch die Bilanz noch verbleibender Verpflichtungen des Verkäufers nach einer nach IAS 18 erfolgten Umsatzrealisierung wird thematisiert. Bis zum 05.10.2007 sind Stellungnahmen zu dem Entwurf möglich.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/press_IFRICD21.pdf)