Nach Meinung des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) ist die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Urheberrechts ein Kompromiss zwischen Urhebern und Herstellern von Vervielfältigungsgeräten, bei der die Interessen der Urheber Berücksichtigung finden. Der Wert kreativer Leistungen sei sogar stärker im Gesetz gesichert, als zunächst von der Bundesregierung vorgesehen.
Gerätevergütung und Einverständnis der Urheber im Gesetz verankert
Der Ursprungstext der Bundesjustizministerin wurde in einigen Punkten geändert. Ein Verwerter hat jetzt die Verpflichtung, dem Urheber eine geplante weitere Nutzung seines Werks anzuzeigen, während der Urheber innerhalb von drei Monaten Widerspruch dagegen einlegen kann. Bei der Gerätevergütung gilt nicht die Regel, dass sie nicht höher als fünf Prozent des Kaufpreises betragen darf. Aber sie muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen. Die konkrete Höhe muss jetzt von Urhebern, Verwertern und Geräteherstellern festgelegt werden.
Journalisten müssen von ihren Werken leben können
Nicht nur der DJV hat sich für ein neues Urheberrecht eingesetzt, sondern auch die Verwertungsgesellschaften und andere Urheberorganisationen, mit dem Ziel, dass das Urheberrecht die Bedeutung geistiger Werke würdigt. Denn Journalisten müssen von ihren Werken leben können.