Der Bundestag hat am 05.07.2007 über den Gesetzentwurf zum Urheberrecht abgestimmt. Nach Meinung des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) verdient dieser Gesetzentwurf vor allem Kritik, denn die geplanten Abgaben belasten sowohl die Hersteller als auch die Nutzer von IT-Geräten und der Interessensausgleich zwischen Urhebern, Geräteherstellern und Verbrauchern wurde auch nicht in allen Punkten erreicht.
Kopierabgaben viel weiter als gedacht ausgedehnt
Nach dem Gesetzentwurf sind in Zukunft wohl auch Käufer von PCs und Druckern von den gesetzlichen Kopierabgaben betroffen. Das Ziel der Abgaben, die bisher auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Brenner erhoben wurden, ist es, Autoren und Musikverlage für legale Kopien ihrer Werke zu bezahlen.
Keine klare Begrenzung der Kopierabgaben
Zunächst war geplant, die Kopierabgaben auf fünf Prozent des Gerätepreises zu begrenzen. Diese Begrenzung soll nun doch nicht festgelegt werden. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich wieder zurück, denn viele Länder kennen Urheberrechtsabgaben gar nicht oder nur in geringer Höhe. Abgesehen von der Benachteiligung der deutschen IT-Branche und der Verbraucher geht dies auch auf Kosten von Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und auf die der Arbeitsplätze.
Bereits hohe Abgabensummen noch kräftig gesteigert
Die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, die die Abgaben im Namen der Urheber einziehen, haben bereits hohe Einnahmen von 124 Millionen Euro. Durch das Gesetz werden sich die Einnahmen zumindest verdoppeln. Von diesem Aspekt verwundert es, dass die Verwertungsgesellschaften noch immer Maximalforderungen befürworten. Das bedeutet, dass sich de Geräte um hohe Summen verteuern werden. In den Verhandlungen zwischen BITKOM und den Verwertungsgesellschaften wird es deshalb vor allem darum gehen, realistische Tarife zu vereinbaren. Die staatliche Festlegung fällt mit dem Gesetz weg.
Handys und Digitalkameras sollen Ausnahme bilden
Nach Meinung des BITKOM sollten Handys und Digitalkameras eine Ausnahme von den Kopierabgaben bilden, da sie normalerweise nicht zum Kopieren geschützter Inhalte verwendet werden. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet, könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, wozu es aber vermutlich nicht kommen wird, was bedeutet, dass das Gesetz schon ab Anfang 2008 gelten könnte.