Laut einer Studie von P4M – Die InternetAgenten sind 59 Prozent der Marken in Second Life gefälscht, wobei auch bekannte Marken wie Puma und Nike betroffen sind. Impressum, AGBs, Umtausch- und Widerrufsrechte fehlen in vielen Fällen. Jeder kann bei Second Life teilnehmen, die Teilnehmer sind anonym und da es keine international verbindlichen Regeln gibt, sind viele Anbieter ziemlich skrupellos. Sie bieten dann z.B. Produktfälschungen als Originale an, wobei auch die Bilder „geklaut“ werden. Dabei ist anzumerken, dass die meisten Privatpersonen nicht einmal wissen, dass sie damit eine Rechtsverletzung begehen.
Steigerung der Zahl der Rechtsverletzungen mit Zunahme der Nutzer
Je höher die Zahl der Nutzer und Unternehmen in Second Life steigt, desto höher wird auch die Zahl der Rechtsverletzungen. Von den für die Studie untersuchten Unternehmen sind ca. 23 Prozent offiziell in Second Life etabliert, unter ihnen auch Markenhersteller, und die Zahl steigt. Dabei besteht die Teilnahme an Second Life für 70 Prozent der Markenhersteller auf eine Repräsentanz, während 30 Prozent einen virtuellen Shop betreiben. Noch nicht im Second Life vertreten sind 18 Prozent der untersuchten Unternehmen wie Esprit oder Armani. Von den verbleibenden Marken sind 59 Prozent im Second Life mit Repräsentanzen und Shops in Second Life vertreten – als Fälschungen.
Rechtssicherheit für Unternehmen – aber wie?
Unternehmen, die sich im Second Life etablieren wollen, müssen mehrere Dinge bedenken: der Schutz ihrer Marken- und Urheberrechte, Impressum, AGBs und die Datenschutzerklärung sollten realisiert werden. Die Frage ist jedoch: Wie?. In einer 3-D-Welt kann man keinen Link setzen. Ein Patentrezept hierfür gibt es (noch) nicht. Eine Lösung kann ein 3-D-Schild auf dem virtuellen Grundstück sein.