Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat das Gutachten „Patentschutz und Innovation“ veröffentlicht. Demnach darf der Patentschutz nicht auf Kosten des Wettbewerbs gehen, da dieser ebenso Treiber für Innovationen ist.
Europäische Patentqualitätsvorteile wahren und ausbauen
Die europäischen Patentinstitutionen weisen gegenüber denen in anderen Regionen Qualitätsvorteile auf, die gewahrt und ausgebaut werden müssen. Die Patentsysteme auf dem Qualitätsniveau der Patentprüfung der USA zu harmonisieren würde dafür sorgen, dass Innovationen durch das System nicht unterstützt, sondern behindert würden, weshalb davon unbedingt abzuraten ist. Einen Patentschutz für triviale Erfindungen kann der Beirat daher nicht befürworten.
Ausgewogenes Patentschutzsystem entwickeln
Das Gutachten ist eine Unterstützung und Mahnung zugleich, für eine qualitative Patentprüfung und -erteilung in Deutschland und Europa zu sorgen. Durch die Erteilung von Patenten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswertung der Innovation, bekommen Personen und Unternehmen Anreize, an Innovationen zu arbeiten. Innovationen werden aber nicht durch den Patentschutz trivialer Erfindungen gefördert. Deshalb ist es notwendig, ein Patentschutzsystem zu entwickeln, dass einerseits Anreiz zu Innovationen bietet und andererseits der Gesellschaft die Möglichkeit zur Teilhabe am technologischen Fortschritt bietet.