Wie das DIW Berlin in seinem Wochenbericht 18/2007 berichtet, wird der Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen ins Ausland über die für 2008 geplante Unternehmenssteuerreform entgegengewirkt. Ebenfalls positiv ist die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf unter 30 Prozent zu bewerten. Allerdings haben die Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage negative Effekte auf die Steuersystematik, was sich durch unerwünschte Nebenwirkungen äußern könnte. Ebenfalls negativ ist die Unsicherheit über die fiskalischen Wirkungen der Reform zu sehen. Wünschenswert wäre eine bessere international koordinierte Besteuerung grenzüberschreitender Transaktionen.
Steuerreform verfolgt richtige Strategie, aber Umsetzung ist noch ausbaufähig
Die mit der Steuerreform einhergehende Senkung der Steuersätze ist sicherlich ein richtiger Ansatz, wenn man bedenkt, dass das Aufkommen in Anbetracht der hohen Steuersätze nur mäßig ist. Auch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zur Finanzierung der Steuerausfälle ist ein positiver Ansatz. Allerdings zeigen sich bei einige Maßnahmen, die hierfür ergriffen werden sollen, Mängel. So ist zum Beispiel die Besteuerung von „Funktionsverlagerungen“ ins Ausland nur sehr schwierig zu verwalten und überdies streitanfällig. Außerdem kann es hier zu Doppelbelastungen kommen, wenn deutsche Regelungen für die ausländischen Finanzverwaltungen nichtig sind. Die birgt eine große Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Eine Alternative wäre die Einführung internationaler Regelungen. Auch die Neugestaltung der bisherigen „Mantelkaufregelung“ ist nicht unumstritten, da sie tatsächlich, zumindest was die Risikokapitalausstattung angeht, Konsequenzen für forschungs- und technologieintensive Unternehmen haben könnte. Überdies bringt sie eine beträchtliche Verschärfung mit sich. Durch die „Zinsschranke“ könnten sich negative Konsequenzen zum einen in Form von Belastungen in konjunkturell schlechten Zeiten und zum anderen für die Branchen, die schon immer eine hohe Fremdfinanzierungsquote hatten, ergeben. Die Schätzrisiken in Bezug auf die finanziellen Wirkungen sind sehr hoch durch eine mangelhafte Datengrundlage und die Unvorhersehbarkeit der Reaktion der Unternehmen.
Internationalisierung des Steuerrechts vorteilhaft
Wenn Deutschland die Unternehmenssteuersätze senkt, ist es durchaus möglich, wenn auch nicht erwünscht, dass andere europäische Staaten es Deutschland nachtun. Besser wäre es, die Unternehmensbesteuerung international zu harmonisieren, da auch die Wirtschaft immer internationaler wird. Eine harmonisierte Gewinnermittlung innerhalb der EU hätte auch den Vorteil, dass die Unternehmensgewinne weniger leicht als Zinsen, Leasingraten oder Lizenzausgaben ausgegeben werden können.