Die Bundesregierung hat dem Gesetz für die Unternehmenssteuerreform am 14.03.2007 zugestimmt. Diese wird am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Das Ziel der Reform ist die Verhinderung der Auslagerung von Arbeitsplätzen und Investitionen ins Ausland aufgrund von Steuern. Aus diesem Grund wird die Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39% auf unter 30% reduziert. Hierzu wird die Körperschaftssteuer um 10% auf 15% gesenkt.
In Zukunft mehr Steuereinnahmen und mehr Beschäftigung
Die Reform gibt Anstöße für Wachstum und Beschäftigung und überdies könnte sie es unnötig machen, die in Deutschland gemachten Gewinne ins Ausland zu verlagern, weil die Steuern dann hier nicht mehr so hoch sind. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erwartet langfristig gesehen sogar 30% höhere Steuereinnahmen für 2012 als heute. Momentan entgehen dem Fiskus ca. 100 Mrd. Euro auf legale Weise. Ein weiterer positiver Effekt der Reform wird sein, dass Deutschland nicht mehr die höchste Steuerlast für Kapitalgesellschaften in der EU hat. Damit werden die Steuersätze international wettbewerbsfähig.
Reform auch für Personengesellschaften mit hoher Steuerlast
Der Großteil der deutschen Unternehmen sind Personengesellschaften, die höchstens 42% Einkommenssteuer auf ihre Gewinne zahlen müssen. Und selbst das trifft nur auf sehr wenige Unternehmen zu. Es gibt zehn Prozent an Personengesellschaften deren Steuerbelastung gleich der der Kapitalgesellschaften, wenn nicht höher, ist. Diese werden auch von der Steuerreform profitieren, da für sie dasselbe gilt wie für die Kapitalgesellschaften. Die geringe steuerliche Belastung von maximal 20%, in der Regel sind es 15%, des Großteils der deutschen Personenunternehmen (80%) wird weiterhin auf diesem Niveau bleiben.
Zinsschranke für Kapitalgesellschaften
Eine weitere Änderung, die den Kapitalgesellschaften einen Ansporn geben soll, ihre Gewinne in Deutschland versteuern zu lassen, ist die Zinsschranke. Damit können Zinskosten nur von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftssteuer abgezogen werden. Es werden mehr Steuern abgezogen, wenn der Gewinn höher ist.
Abgeltungssteuerabzug von Bank erledigt
Ab 2009 gilt für private Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer von 5%. Der Steuerabzug wird von der Bank durchgeführt. Auch andere Anregungen privater Kapitalanleger das Kapital ins Ausland zu verlagern werden beseitigt.