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Überarbeiteter Entwurf des DRS 16 Zwischenberichterstattung
Der Deutschen Standardisierungsrat (DSR) hat mit dem DRS 16 Zwischenberichterstattung einen als „near final draft“ benannte Fassung veröffentlicht. Bei diesem Entwurf werden bereits die am 8.3.2007 verabschiedeten Anforderungen aus der EU-Richtlinie mit Durchführungsbestimmungen zur Transparenzrichtlinie mitberücksichtigt. Sie muss innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Bevor der DRS 16 tatsächlich verabschiedet wird, wird die konkrete Ausgestaltung der Rechtsverordnung abgewartet, für den Fall dass sich bei der Umsetzung noch Änderungen ergeben sollten.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/../docs/press_releases/DRS16_nearfinaldraft_130307.pdf)