Wie die Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting in einer aktuellen Markteinschätzung berichtet, haben die deutschen Kreditinstitute Probleme bei der Umsetzung des EU-Gesetzes Markets in Financial Instruments Directive (MiFID). Die Aufgabe des Gesetzes ist, den Anlegerschutz und das Kapitalrecht für die ganze EU neu zu regeln. Allerdings zeigt sich jetzt, dass die bislang erarbeiteten Konzeptionen lückenhaft sind und den Anforderungen der Brüsseler Finanzwächter nicht standhalten können. Die Kreditinstitute haben nicht mehr viel Zeit, die Korrekturen vorzunehmen. Die Bundesregierung hat den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur MiFID-Umsetzung von Januar auf Mai 2007 verschoben. Somit haben die Finanzdienstleister ein bisschen mehr Zeit ihre Systeme umzustellen. Die EU-Kommission hat den Starttermin auf den 1. November 2007 festgesetzt. Bei einem Verstoß drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Probleme bei Provisionsregeln
Die Topentscheider haben vor allem mit den Provisions(ausnahme)regelungen ihre Probleme. Laut dem EU-Gesetz ist die Annahme von Anreizzahlungen illegal. In Zukunft dürfen nur noch Zahlungen der Verbraucher angenommen werden, die schriftlich bewilligt wurden. Das Ziel der Provision muss sein, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern. Aus diesem Grund arbeiten die Finanzdienstleister entsprechende Verträge aus. Außerdem sollten die Kreditinstitute eine Best Execution Policy festlegen, also Regeln für die Bearbeitung von Aufträgen.
Ergebnisse auf Lücken prüfen lassen
Laut der Steria Mummert Consulting ist für die fristgerechte Umsetzung bei einigen Finanzdienstleistern noch eine Menge Anstrengungen nötig. Wertpapierdienstleister sollten die bisherigen Konzeptionen durch ein MiFID-Audit prüfen, um Lücken aufzudecken, sowie den Arbeitsaufwand abzuschätzen und die Projektorganisation in Bezug auf MiFID-Tauglichkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse geben den Finanzdienstleistern Sicherheit und lassen sich auch für die Zukunft noch nutzen.