Die für 2009 geplante Reform der 2. EU-Richtlinie, der Kapitalrichtlinie bringt schon wenige Jahre nach Einführung der IFRS-Bilanzierung eine weitere Veränderung im Rechnungswesen mit sich. Abgesehen von der Abschaffung des Mindestkapitals steht auch eine einschneidende Änderung der Ausschüttungsbemessung zur Diskussion. Während die Gläubiger bisher durch bilanzielle Kapitalerhaltung mit einer strikten Regelung möglicher Höchstausschüttungen an Aktionäre geschützt wurden, sollen solvenzgefährdende Ausschüttungen in Zukunft durch vorher durchzuführende Solvenztests abgewendet werden. Das Ziel solcher Insolvenztests ist die Verbesserung des Gläubigerschutzes und die Reduzierung der vielen Rechnungslegungspflichten nach HGB, IFRS und Einkommenssteuerrecht.
Arbeitserleichterung für nach IFRS bilanzierende Unternehmen
Das Ziel der Reform ist es, den nach IFRS bilanzierenden Unternehmen die Arbeit zu erleichtern. Durch die Nutzung des neuen Ausschüttungsbemessungskonzepts würde die HGB-Bilanz entfallen, was wiederum die Jahresabschlussvielfalt reduzieren würde, da sie nur noch die Steuer- und die IFRS-Bilanz umfassen würde. Die Unternehmen müssen sich im Falle von Solvenztests jedoch auf eine mittelfristige Liquiditätsplanung einstellen. Dafür würden sich die Bilanzierungspflichten reduzieren. Die Kosten der Solvenztests müssten gegen den Nutzen durch die reduzierten Bilanzierungspflichten abgewogen werden, um den mögliche Systemwechsel richtig zu bewerten.
Kontrollinstanz zur Überprüfung der Solvenztests wird notwendig
Falls der Systemwechsel tatsächlich vollzogen wird, stellt sich die Frage, inwiefern die Unternehmen eine ihre Liquiditätsplanung offen legen. Ebenso ist kritisch zu sehen, dass das Ergebnis des Solvenztests auf Managementprognosen beruht. Aus Gläubigersicht ist eine Überprüfung des Solvenztests durch unabhängig Dritte notwendig. Wer bei unrechtmäßigen Ausschüttungen in welchem Umfang haftet, ist ebenfalls noch zu klären. Zwar wird noch darüber gestritten, wie das neue Kapitalschutzsystem auszusehen hat, aber da die EU-Harmonierung in diesem Punkt verstärkt gefordert wird, deutet einiges, einschließlich der neuesten EU-Machbarkeitsstudie auf die Einführung von Solvenztests hin.