Am 15.02.2007 hat das International Accounting Standards Board einen Entwurf für einen Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelständische Unternehmen vorgestellt. Zu diesem Entwurf können die Unternehmen bis zum 01.10.2007 Stellung nehmen. Das Ziel des Entwurfs ist es, den kleinen und mittelständischen Unternehmen ein eigenständiges Rechnungslegungsstandard bereitzustellen, der aber einfacher ist, als die bereits schon bestehenden IFRSs.
KMUs ohne Offenlegungspflicht
Der Entwurf besteht aus Vorwort, Glossar, Überleitungstabelle plus 38 Einzelabschnitte, die Rechnungslegungsfragen thematisch geordnet klären. Er ist für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht, die zwar keine Offenlegungspflicht der Öffentlichkeit gegenüber haben, aber einen Jahresabschluss für externe Adressaten erstellen müssen. Somit ist er keine Option für kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche Unternehmen, die treuhänderisches Vermögen verwalten. Für wen genau dieser vereinfachte Rechnungslegungsstandard gilt, legt letztendlich der jeweilige Gesetzgeber fest.
Abweichungen vom full IFRS
Spezielle Themen werden in den IFRS für KMUs nicht behandelt, da sie gewöhnlich für KMUs irrelevant sind. Ausnahmen verweisen jedoch auf die full IFRS. Grundsätzlich stehen die dieselben Wahlrechte wie im full IFRS zur Verfügung, aber sie werden nur eingeschränkt im ED-IFRS für KMUs dargestellt. Weiterhin können zusätzliche Wahlrechte eingeräumt werden. Außerdem wurden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften modifiziert und die Anhangsangaben reduziert. Die KMUs sind nicht verpflichtet auf den full IFRS zurückzugreifen. Sollten Regelungslücken auftreten, so sind vergleichbare Abschnitte des IFRS für die KMUs zu Rate zu ziehen oder die Konzepte und Bilanzierungsgrundsätze aus Abschnitt 2.
Verabschiedung aber erst für 2008 geplant
Abgesehen von dem Entwurf wurden auch die Leitlinien zur Anwendung sowie die die Grundlage für die Schlussfolgerung veröffentlicht. Der KMU-Standard soll erst 2008 verabschiedet werden, aber die nationalen Gesetzgeber entscheiden letztendlich über das Inkrafttreten. Wenn der nationale Gesetzgeber sich für die Einführung des Standards entscheidet, muss er auch festlegen, wer ihn anwenden darf und wie die Wahlrechte ausgestaltet werden sollen.
Fazit: KMU auf dem Weg in die internationale Transparenz
Der IASB hat einen Entwurf für einen internationalen Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelständische Unternehmen veröffentlicht. Kleine und mittelständische Unternehmen, die keine Offenlegungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit haben, aber einen Jahresabschluss für einen dritten Adressaten erstellen müssen, sollen die Anwender der reduzierten full IFRS sein. Das Ziel ist es, die KMUs mit einem eigenständigen Rechnungslegungsstandard zu versorgen, der einfacher ist, als der schon bestehende IFRS. In letzter Konsequenz sind aber die einzelnen nationalen Gesetzgeber der EU-Staaten dafür zuständig zu entscheiden, ob der Standard in ihrem Land eingeführt wird und wer ihn anwenden darf. Bleibt zu hoffen, dass es hier zu einer einheitlichen Regelung und damit zur keiner Wettbewerbsverzerrung kommt.