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Zinsschranke

Finanzierung

Die Zinsschranke ist ein Element der Unternehmenssteuerreform 2008. Sie besagt, dass der uneingeschränkte Abzug von Aufwendungen für Fremdkapital als Betriebsausgabe nur noch dann möglich ist, wenn die nicht höher als die Zinserträge sind. Allerdings dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Ertrags vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen als negativer Zinssaldo abgezogen werden. Der sofortige Zinsabzug ist aber erst ab einer Million Euro verboten; aufgrund der Wirtschaftskrise wurde die Freigrenze für 2008 und 2009 auf drei Millionen Euro erhöht.
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