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Verlustrücktrag

Finanzierung

Unter einem Verlustrücktrag versteht man die Verrechnung von Verlusten mit bereits gezahlten Steuern. Diese wurde 1999 bereits stark eingeschränkt. Momentan darf man als Lediger bis zu 511 500 Euro bzw. als Verheirateter 1,023 Millionen Euro Verluste aus Gewerbebetrieben, Vermietung und Verpachtung mit Steuern aus dem Vorjahr verrechnen. Durch den Rücktrag wird sofortige Liquidität geschaffen, allerdings gilt er nur für kleine und mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften können nur den eingeschränkten Verlustvortrag nutzen, der aber ebenfalls eingeschränkt ist.
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