Mindestbesteuerung
Finanzierung
Unter Mindestbesteuerung versteht man Regelungen, die den Besteuerungsanspruch des erhebenden Staates sicherstellen sollen. Seit 2004 ist ein direkter und vollständiger Abzug eines Verlustvortrags nur noch bis zu einer Höhe von bis zu einer Million Euro möglich. Ein darüber hinausgehender Verlustvortrag ist nur bis zu 60 Prozent von der Steuerschuld abziehbar. Der Rest ist auf spätere Jahre vorzutragen, was für das Unternehmen einen Liquiditätsverlust bedeutet.