Mantelkauf
Finanzierung
Unter der Mantelkaufregel versteht man eine gesetzliche Regelung des Körperschaftssteuergesetzes. Sie besagt, dass bei einem Anteilseignerwechsel zwischen 25 und 50 Prozent der bestehende Verlustvortrag anteilig und bei allem darüber vollständig verloren geht. Die Mantelkaufregel wurde um eine auf zwei Jahre befristete Sanierungsklausel erweitert. Nach dieser bleiben die Verlustvorträge erhalten, wenn die Lohnsumme in den nächsten fünf Jahren mindestens 400 Prozent der Ausgangssumme ausmacht oder neues Betriebsvermögen von mindestens 25 Prozent hinzukommt.