Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Business Administration
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen regeln, wie steuerrechtlich relevante Dokumente digital aufbewahrt werden müssen. Dazu gehört z. B. dass das Datenverarbeitungssystem die Unveränderbarkeit der Daten gewährleisten muss. Die Steuerunterlagen können nun auch in digitaler Form von Finanzamt angefordert werden.