Forward Rates (Termin-Zinssätzen)
Finanzierung
Bei einem Termin-Geschäft verpflicht sich der der Gläubiger in einem Zeitpunkt 1 zu anderen Zeitpunkt 2 einen Betrag 1 an den Schuldner zu zahlen und der Schuldner verpflichtet sich, in einem Zeitpunkt 3 den Betrag 1 zuzüglich einer Forward Rate an den Gläubiger zurückzuzahlen. Der zugrunde liegende Preis für die (zukünftige) Geldüberlassung wird mit Termin-Zinssatz bzw. Forward Rate bezeichnet.