Ratingberatung und Ratingverbesserung für Unternehmen
Unternehmensfinanzierung – Beratung und Dienstleistungen für die Finanzierung im Mittelstand
Der graue Kapitalmarkt birgt für private Anleger die Gefahr, durch unseriöse Anbieter viel Geld zu verlieren. Die Bundesregierung schafft deshalb jetzt strengere Regeln für diesen Teil des Kapitalmarktes. Teil davon sind genaue Produktinformationen für geschlossene Fonds und andere Vermögensanlagen. Die Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagevermittler werden künftig verschärft. Der Entwurf des so genannten Graumarkt-Gesetzes soll die Verbraucher/innen besser schützen und ist eine Ergänzung zum bereits vom Bundesrat gebilligten Anlegerschutzgesetz.
Mehr Informationen in Verkaufsprospekten für Anlagen
Verkaufsprospekte für Fonds und andere Vermögensanlagen müssen in Zukunft Informationen zu den Eigenschaften und Risiken sowie die Zuverlässigkeit des Emittenten (Anbieter) beinhalten. Zusätzliche Informationen sollen die Anlegerinnen und Anleger aus Kurzinformationsblättern erhalten. Der Vertrieb und die Einhaltung der Regeln für das öffentliche Angebot der Produkte wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Außerdem besteht für Emittenten von Vermögensanlagen künftig die Pflicht zu Vorlage eines Jahresabschlusses. Damit werden die Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Anbieters verlässlicher.
Schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten für gewerbliche Vermittler
Die Qualifizierungs- und Registrierungspflichten für freie gewerbliche Finanzanlagenvermittler sollen verschärft werden. Verpflichtend sind ein Sachkundenachweis nach einer Sachkundeprüfung, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine öffentliche Registrierung. Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für Banken gelten, sollen auf die gewerblichen Anlagevermittler ausgedehnt werden. Eine gesonderte Verordnung der Bundesregierung soll die Einzelheiten festhalten. Die Kontrolle der etwa 80.000 freien Vermittler soll weiterhin den Gewerbeaufsichtsämtern zufallen. Würde die BaFin die Kontrolle übernehmen, wäre die Existenz vieler kleiner, aber seriöser Vermittler aufgrund ungleich höherer Erlaubnis- und Aufsichtsgebühren in Gefahr. Auch ist die Gewerbeaufsicht durch ihre dezentrale Struktur besser geeignet als die BaFin.
Der graue Kapitalmarkt – der nicht kontrollierte Geldanlagemarkt
Der graue Kapitalmarkt bezeichnet den nicht oder zu wenig durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierte Geldanlagemarkt. Die Regeln für Geldanlageprodukte aus dem Vertrieb von Banken, z. B. Sparverträge, sind bereits heute klar, sie werden von Behörden beaufsichtigt. Damit müssen die Anbieter viele gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen.