Die europäische Richtlinie MiFID II ist ein tiefer Eingriff in das alltägliche Bank-Kunde-Geschäft, das so nachhaltig europaweit verändert wird. Die Richtlinie wurde 2014 verabschiedet und tritt 2017 in Kraft. Kernthemen sind Regeln für Europas Finanzmärkte und die Regulierung des Wertpapiergeschäfts.
Provisionsbasierte Beratung und Honorarberatung gleichberechtigt bei Wertpapierrechtlinie
Der Bankenverband ist schon lange für eine Harmonisierung der Regeln an Europas Finanzmärkten. Zu einer Harmonisierung gehören immer auch politische Kompromisse und das Austarieren nationaler Befindlichkeiten. Bei der Wertpapierrichtlinie ist besonders die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers zur Beibehaltung der Gleichberechtigung von provisionsbasierter Beratung und Honorarberatung positiv hervorzuheben. Nur mit Provisionsberatung sind alle Bevölkerungsschichten flächendeckend zu erreichen. Deutsche Kunden nehmen die Honorarberatung kaum an.
ESMA entscheidet mit über Umsetzung der neuen Wertpapierregeln
Nun müssen die Details zur praktischen Umsetzung der neuen Wertpapierregeln geklärt werden. Dabei spielt die 2011 gegründete europäische Wertpapieraufsicht European Securities and Markets Authority (ESAM) eine wichtige Rolle. Sie kontrolliert nicht nur die Märkte und Finanzprodukte, sondern gibt Spielregeln für Kunde und Bank vor.
Voraussetzungen für Provisionsannahme zu eng gefasst
Die privaten Banken sind besorgt, dass die ESMA die Voraussetzungen für die Annahme von Provisionen deutlich zu eng fassen will. Die europäische Aufsicht sollte gemäß des Willens des Gesetzgebers ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung sicherstellen. Das Resultat von Detailvorgaben darf nicht die faktische Unmöglichkeit von Provisionsberatung in Deutschland sein.