Die „Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten“ wurden von International Accounting Standards Board (IASB) als Ergänzung für den IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht. Damit ist die Klassifizierung und Bewertung des IASB-Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente abgeschlossen.
Problem der Volatilität in GuV behoben
Mit den neuen Vorschriften wird das Problem der Volatilität in der GuV, wenn Emittenten für die Bewertung ihrer eigenen Schulden zum beizulegenden Zeitwert optieren (Problem des eigenen Kreditrisikos), behoben. Der IASB hat beschlossen, die bestehende Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten für die meisten finanziellen Verbindlichkeiten beizubehalten. Die Änderungen sind auf die Behebung des Problems des eigenen Kreditrisikos beschränkt. Somit muss ein Unternehmen, das für die Bilanzierung seiner Verbindlichkeiten die Fair Value Option gewählt hat, den Teil der Fair Value Änderung, der das Ergebnis der Änderung des eigenen Kreditrisikos ist, nicht in der GuV, sondern im sonstigen Ergebnis zu erfassen. IFRS 9 findet für Geschäftsjahre, die am 01.01.2013 oder danach beginnen, Anwendung. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich, wenn gleichzeitig die Vorschriften in IFRS 9 für finanzielle Vermögenswerte Anwendung finden. Bisher ist der IFRS noch nicht in europäisches Recht übernommen worden.