Seit dem 3. Juli 2015 gibt es in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie. Für die Bankkunden ergeben sich daraus viele Vorteile, u. a. beinhaltet die gesetzliche Einlagensicherung in Zukunft mehr Schutz und Sicherheit, dafür weniger Bürokratie.
Schutz für alle Fremdwährungskonten
Der Schutzumfang der gesetzlichen Einlagensicherung schließt nun auch alle Fremdwährungskosten mit ein. Bisher wurden nur Einlagen in Euro oder einer EU-Währung erfasst. Künftig spielt die Währung des Kontos keine Rolle mehr für die Sicherung. Die Entschädigung erfolgt aber in Euro.
Schutzumfang kann u. U. auf 500.000 Euro erhöhen
Der Schutzumfang liegt bei max. 100.000 Euro pro Einleger, kann aber unter besonderen Umständen bis auf 500.000 Euro steigen. Beispiele sind ein hohes Guthaben auf dem Konto aus einem Immobilienverkauf oder wenn das Guthaben mit einem besonderen Lebensereignis des Einlegers zusammenhängt. Dazu gehören Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod. Sechs Monate ab Einzahlung des Geldbetrages dauert der erhöhte Schutz an.
Automatische Entschädigung
Der Antrag auf Entschädigung ist weggefallen. Das zuständige Einlagensicherungssystem nimmt die Entschädigung automatisch vor. Auch ist die Durchführung grenzüberschreitender Entschädigungen nun einfacher, vor allem für Kunden, deren Geld bei einer Zweigstelle einer Bank, die ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat, angelegt ist. Wenn die Bank der Einlagensicherung ihres RWR-Heimatlandes angehört, nimmt das zuständige deutsche Einlagensicherungssystem im Auftrag der ausländischen Einlagensicherung die Entschädigungszahlung vor. Ab dem 1. Juni 2016 verkürzt sich die Auszahlungsfrist von 20 auf sieben Arbeitstage.
Mehr Informationen für die Kunden
Die Banken stellen ihren Kunden mehr Informationen bereit. Über die Kontoauszüge erfolgt eine regelmäßige Information, ob seine Einlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Zudem gibt es jährlich einen Informationsbogen zum Schutz der Einlagen und das zuständige Einlagensicherungssystem.
Verlässlichkeit und Vertrauen durch einheitliche Regelung für die finanzielle Ausstattung
Durch eine EU-weit einheitliche Regelung zur finanziellen Ausstattung der Systeme werden die Verlässlichkeit sichergestellt und das Vertrauen gestärkt. Mit dem neuen Gesetz werden die Einlagen von Unternehmen jeglicher Größe geschützt, bisher waren nur die Einlagen kleiner Kapitalgesellschaften geschützt. Ausnahmen sind weiterhin institutionelle Kunden, etwa Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute und staatliche Stellen.
Weiterer Schutz durch freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes
Kunden privater Banken sind zusätzlich weiterhin durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes geschützt. Damit sind die Einlagen privater Kunden vollständig abgesichert. Abgesehen vom Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung (100.000 Euro) werden Einlagen in Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank geschützt. Im Schnitt sind das knapp 200 Mio. Euro pro Einleger. Der Schutz umfasst wie bei der gesetzlichen Einlagensicherung Bankeinlagen, sprich Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten.