E-Bilanz kommt für Geschäftsjahre ab 2013
Mit der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen, nachdem die Projektphase und die umfangreichen und erfolgreichen Konsultationen zwischen Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz abgeschlossen sind. Spätestens bis 2013 soll die Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen komplett elektronisch erfolgen, papierbasierte Verfahrensabläufe sind dann endgültig Vergangenheit. Die E-Bilanz kommt wie geplant, bereits getätigte Investitionen sind also nicht umsonst.
E-Bilanz für Entbürokratisierung
Die E-Bilanz soll deutlich zur Entbürokratisierung beitragen. Sie wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und nimmt Rücksicht auf kleine und mittlere Unternehmen, die nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln müssen.
E-Bilanz wird erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend
In den allermeisten Fällen wird die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen erst für Wirtschaftsjahre nach 2013 verpflichten, also frühestens in 2014. Für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 können Unternehmen die Bilanz noch auf Papier oder schon elektronisch abgeben. So kann getestet werden, ob alles funktioniert. Viele Unternehmen, steuerberatende Berufe und Softwarehäuser arbeiten schon an der Einführung der E-Bilanz. Generell können alle die Einführung schaffen, denn sie haben noch Zeit und die versprochenen Erleichterungen bleiben auf Dauer erhalten.
E-Bilanz bringt Vereinfachungen und Effizienzgewinne
Die Regelung ist das Resultat eines Kompromisses, der zusammen mit Kammern, Verbänden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeitet wurde und der die Belange aller Beteiligten angemessen berücksichtigt. Langfristig wird die Umstellung zu Vereinfachungen und Effizienzgewinnen führen. Zweifellos wird die differenzierte Datenübermittlung zu einer Reduzierung der Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen und einer schnelleren endgültigen Steuerfestsetzung beitragen. Der amtliche Datensatz der E-Bilanz wird kontinuierlich ausgewertet mit dem Ziel, die E-Bilanz kontinuierlich an die praktischen Anforderungen anzupassen. An diesem Prozess werden wie bisher auch interessierte Vertreter der Kammern, Verbände und Unternehmen beteiligt.
Erleichterungen Mussfelder und Auffangpositionen
Dank der Mussfelder muss jeder nur ausfüllen, was ihn wirklich betrifft. Mit den Auffangpositionen kann das Buchführungswesen der Unternehmen bleiben wie bisher, bei künftigen Rechtsänderungen ist eine dynamische Anpassung möglich. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können für den Einstieg Unterstützung in Anspruch nehmen.
Mussfelder, die sich nicht befüllen lassen, leer lassen
Kann ein Mussfeld nicht ausgefüllt werden, etwa weil das Unternehmen aufgrund der Rechtsform kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto führt oder weil sich die benötigte Information nicht aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung ableiten lässt, wird diese Position „leer“ übermittelt. Damit können vor allem kleine und mittlere bilanzierende Unternehmen die E-Bilanz ohne erhöhten Anpassungsaufwand übermitteln.
Auffangpositionen erleichtern elektronische Übermittlung
Auffangpositionen sind besonders wichtig für die E-Bilanz. Diese Felder können genutzt werden, wenn eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung abzuleiten ist. Sie sind Resultat des intensiven Abstimmungsprozess mit den Kammern, Verbänden und Unternehmen. Die elektronische Übermittlung wird durch sie erleichtert und ein Eingriff in das Buchführungswesen der Unternehmen verhindert. Die Auffangpositionen wird es dauerhaft geben, da sie nötig sind, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung zu einem bestimmten Stichtag ist und war nicht beabsichtigt.
Spezielle Informationen für kleine und mittlere Unternehmen für den Einstieg in die E-Bilanz
Vor allem kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen werden von der Steuerverwaltung durch spezielle Informationen, die den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen, unterstützt. Auf der Website von ELSTER gibt es außerdem eine kleine Datenbank mit am Markt verfügbarer Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle.
(Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=490318.html)