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Widerrufs- und Rückgaberecht gesetzlich neu geregelt
Die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht werden per Gesetz neu geordnet. Durch die Neuordnung, die zum 11.06.2010 in Kraft tritt, ändern sich für Online-Händler vier wichtige Punkte. So wurde die Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung ins das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) aufgenommen, womit die Muster als formelles Gesetz gelten und von Gerichten nicht mehr als unwirksam erklärt werden können. Das Gesetz legt außerdem fest, dass ein Online-Händler, der die Muster verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Belehrung erfüllt, was den Online-Händlern erstmalig eine reale Rechtssicherheit gibt. Das berichtet das Online-Magazin internetworld.de.
Widerrufsbelehrung für den Shop kann auch bei eBay verwendet werden
Online-Shopbetreiber, die auch über eBay ihre Produkte vertreiben, können, sofern sie sich an die Voraussetzungen halten, die gleiche Widerrufsbelehrung bei eBay verwenden, die sie auch im Shop verwenden, weil die Fristen durch das Gesetz angeglichen werden. Die Widerrufsfrist bei eBay betrug bisher einen Monat, weil es nicht möglich war, den Verbraucher bis spätestens bei Vertragsschluss in Textform zu belehren. Nur dann war eine zweiwöchige Frist möglich. Durch das neue Gesetz gibt es eine Sondervorschrift, nach der eine unverzüglich nach Vertragsschluss schriftlich übermittelte Belehrung der bei Vertragsschluss erfolgten Belehrung gleichkommt, wenn der Online-Händler dies dem Verbraucher vorher im Onlineshop oder auf der Angebotsseite deutlich und verständlich mitgeteilt hat.
Wertersatz bei eBay durch neues Gesetz möglich
Bisher war es bei eBay auch nicht möglich, Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zu verlangen, da der Online-Shopbetreiber den Verbraucher laut Gesetz spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge hinweisen werden muss. Durch einen neuen Paragraphen reicht es ab dem 11.06. aus, wenn die Unterrichtung hierüber unverzüglich nach Vertragsschluss in Schriftform erfolgt. Auch ist ab dem 11.06. ein Rückgaberecht bei eBay möglich. Bisher schreibt das Gesetz vor, dass das Rückgaberecht in Schriftform eingeräumt werden muss, aber diese Voraussetzung wird im überarbeiteten Gesetz gestrichen.
(Quelle: http://www.internetworld.de/Wissen/E-Shop-Tipps)