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Werbe-E-Mails an Unternehmen brauchen Zustimmung des Empfängers
Die Versendung von Werbenewsletter per E-Mail ist eine beliebte Werbestrategie von Unternehmen geworden, da sie kostengünstig und effektiv ist. Allerdings kann es zu rechtlichen Problemen führen, Unternehmen Werbe-E-Mails ohne deren vorherige Zustimmung zuzuschicken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch ein Urteil noch einmal bestätigt, dass die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails an Unternehmen rechtswidrig ist.
Werbe-E-Mails ohne Zustimmung sind Eingriff in Gewerbebetrieb des Empfängers
Bei dem letzten Urteil klagte eine Rechtsanwaltskanzlei gegen die unverlangte Zusendung einer Werbe-E-Mail eines Unternehmens, das per E-Mail für Kapitalanlagen wirbt, geklagt. Zunächst mahnte die Rechtsanwaltskanzlei das Unternehmen ab, allerdings weigerte sich das Unternehmen eine strafbewehrte Erklärung, keine Werbe-E-Mails ohne tatsächliches oder vermutetes Einverständnis der Kanzlei, abzugeben. Das Unternehmen erklärte sich nur bereit, keine Newsletter mehr an die Rechtsanwaltskanzlei zu schicken. Der BGH erklärte, dass bereits die erstmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb des Empfängers darstellt. Es spielt keine Rolle, ob es die erste E-Mail des Versenders ist oder schon viele Werbe-Mails verschickt wurden. Deshalb sollten Unternehmen, die per E-Mail werben, sich vorher die ausdrückliche Erlaubnis des zukünftigen Adressaten einholen, wie es auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorschreibt.
(Quelle: http://www.haerting.de/de/3_lawraw/aktuell/index.php?we_objectID=1448)