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Eine Gesetzesänderung zum Kleinanlegerschutz durch den Bund gefährdet die Finanzierung von Start-ups, so der BITKOM Verband. Der Sprung zwischen Anlegerschutz und Start-up-Förderung wurde vom vorliegenden Gesetz aufgefangen. Die Investition in Start-ups oder Ideen ist mit großen Chancen, aber auch mit einem hohen Risiko verbunden. Durch die Hürde für Crowdinvesting und Crowdfunding ist es immer schwieriger geworden, neue Investoren zu finden, ohne dabei die Anleger besser schützen zu können. Das steht eigentlich im Gegenteil dazu, dass die Bundesregierung Start-ups eigentlich fördern wollte. Auf Online-Plattformen wie Copanisto, Innovestment oder Seedmatch präsentieren bei der Crowdfinanzierung Start-ups und Gründer ihre Ideen und sammeln bei vielen Sponsoren meist geringe Einzelbeträge, um ihre Vorstellungen zu verwirklichen.
Schutz für Kleinanleger
Ziel des veröffentlichten Rentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums ist es, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Der Vorschlag sieht bei der Crowdingfinanzierung Ausnahmen für Start-ups vor. Nach BITKOM greifen die Ausnahmen allerdings viel zu kurz. Diese Ausnahmen sollen nur für Investitionsrunden bis 1 Millionen gelten. Einzelinvestoren dürfen sich bis maximal bis 10 000 Euro beteiligen. Vor Crowdinvesting- und Crowdfunding-Runden müssten Start-ups ein Informationsblatt bei der Finanzaufsicht hinterlegen. Bereits bei einer Beteiligung von 250 Euro müssten die Geldgeber ein Informationsblatt ausdrucken und unterschreiben. Dieses Informationsblatt müsste dann an das Start-up oder an die Crowdinvesting-Plattform zurück geschickt werden.
Der Nutzen des Crowdinvesting
In Deutschland nutzt man immer mehr das „Crowdinvesting“, da es sehr praktisch ist. Mit wenig finanziellen Mittel kann man sich durch einen Mausklick an einer neuen Idee beteiligen. Allerdings bleibt der Nutzen oft auf der Strecke, wenn man weithin ausdruckt. Der Internet-Ausdrucker macht bei diesem Gesetzentwurf Start-up Politik. Durch ein veraltetes Denken und dem Einsammeln von Altpapierbergen wird Deutschland bestimmt nicht den Sprung zum Digitalen Wachstumsland schaffen. Auf den heute am häufigsten genutzten Plattformen ist die Darstellung von Projekten bereits heute schon transparenter, im Gegensatz zu den gedruckten Prospekten für Vermögensanlagen. Ideen, Videos und Fotos werden von den Gründern im Internet präsentiert. Um Fragen zu stellen, kann sogar vor einer Beteiligung Kontakt mit den Gründern aufgenommen werden. Antworten auf gestellte Fragen kann von allen Interessenten eingesehen werden. Anstatt kontrollierend einzugreifen und weitere Anforderungen aus dem vorherigen Jahrhundert zu stellen, sollte diese Transparenz bei Investitionen in Start-ups auf andere Bereiche übertragen werden. Keinem ist mit der Beschränkung der Runden auf 1 Million Euro und Maximalbeträgen von 10 000 Euro geholfen. Dies führt nur dazu, dass es sehr schwer wird in Deutschland Star-ups zu finanzieren, so ein BITKOM Sprecher.
Crowdinvesting und Crowdfunding unterscheiden sich
Laut BITKOM wird kein Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting gemacht. Unternehmen haben oft kein Interesse, sich beim Crowdfunding an einem Unternehmen zu beteiligen. Meist wollen sie die ersten sein, die in eine neue Idee investieren. Es wird also nicht investiert, sondern eher gekauft. Aus diesem Grund gibt es auch kein Kleinanlegerschutzbedürfnis. Folglich sollte Crowdfunding auch nicht von einem Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern betroffen sein.