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Steuerliche Rahmenbedingungen für Private Equity in Deutschland nicht wettbewerbskonform
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Private Equity in Deutschland sind in den letzten Jahren noch einschränkender und komplizierter in der Anwendung geworden, wie die Studie „Steuerliche Rahmenbedingungen für Private Equity in Deutschland – wettbewerbskonform?“ im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) zeigt. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland stark hinterher, sodass es hier weniger Private Equity-Investitionen gibt.
Fehlende einheitliche Regelung zur gewerbesteuerlichen Transparenz ist Wettbewerbsnachteil
Wie Private Equity-Fonds in Deutschland besteuert werden, hängt davon ab, ob ihre Tätigkeit gewerblich oder vermögensverwaltend und so steuertransparent ist. Steuerliche Transparenz ist nicht als Steuerfreiheit zu verstehen, sondern bedeutet, dass für den Fonds keine Gewerbesteuer und andere Ertragssteuern anfallen; die steuerpflichtigen Einkünften werden direkt den Investoren zugerechnet und von diesen versteuert. Bisher gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur gewerbesteuerlichen Transparenz in Deutschland, was einen Wettbewerbsnachteil beim Fundraising deutscher Fonds sein kann. Private Equity-Fonds sind in den USA, Großbritannien und Frankreich generell ertragssteuerlich transparent. Institutionelle Investoren werden daher eher in ausländische Fonds als in deutsche Fonds investieren, sodass es denen an dringend benötigtem Kapital fehlt.
Einschränkung der Verlustnutzung schadet Unternehmen
Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführte Verlustabzugsregelung schränkt die Unternehmen in der Verrechnung von Verlusten eines Geschäftsjahres mit späteren Gewinnen ein, was die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich wieder benachteiligt. Wird die Anteilseignerstruktur gewechselt, kann die Konsequenz daraus bei einer Kapitalgesellschaft der teilweise oder komplette Wegfall bestehender Verlustvorträge sein. Gerade Unternehmen, die noch nicht profitabel sind, sind von der Einschränkung der Verlustnutzung betroffen. Auch Barkapitalerhöhungen von Beteiligungsgesellschaften können zum Wegfall der Verlustvorträge führen. Die Voraussetzungen für den Untergang steuerlicher Verlustvorträge bei Private Equity-Investitionen müssen nach britischem und französischem Steuerrecht deutlich höher sein.
Eigen- und Fremdkapital-Investitionen werden durch deutsche Regelungen erschwert
Die Einschränkungen beim steuerlichen Zinsausgabenabzug (Zinsschranke) und die Regelungen zur Verlustnutzung betreffen nicht nur Private Equity, sondern alle Unternehmen und Anteilseigner. Sie erschweren sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapital-Investitionen in deutsche Unternehmen. In Frankreich, Großbritannien und den USA haben Private Equity-Gesellschaften, aber auch generell Unternehmen, ein besseres steuerrechtliches Umfeld. Das ist ein wesentlicher Grund, warum diese wettbewerbsfähige Private Equity- und Technologiestandorte geworden sind.
(Quelle: http://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/144/aid/513/title/)