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Basel II und III regeln die Konditionen für die Kreditvergabe neu - wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen.
Basel III: Banken müssen Eigenkapital erhöhen
Die neuen, strengeren Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute, Basel III genannt, wurden am 12.09.2010 bekannt gegeben. Gemäß diesen Regeln sollen Banken ihr Eigenkapital deutlich erhöhen und einen zusätzlichen Kapitalpuffer anlegen, damit sie etwaige Verluste selbst auffangen können. Das Ziel dabei ist, dass die Banken sich im Fall einer Krise selbst stabilisieren und retten können. Basel III ist ein weiterer Baustein der Finanzmarktreform und das Resultat der weltweiten Finanzkrise, die gezeigt hat, dass die Banken nicht genug Eigenkapital haben, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Die Staaten mussten die Kreditinstitute vor dem Kollaps bewahren.
Hartes Kernkapital soll Banken im Krisenfall stabilisieren
Das Eigenkapital eines Finanzinstituts besteht aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital. Das Kernkapital setzt sich aus dem harten Kernkapital, also den eigenen Aktien und den einbehaltenen Gewinnen der Bank, und dem weichen Kernkapital, also den anderen Kapitalinstrumenten mit weniger stark ausgeprägten Merkmalen, z. B. bezüglich der Verlustteilnahme, zusammen. Das harte Kernkapital ist im Krisenfall besonders wichtig, da es der Bank helfen soll, sich selbst zu stabilisieren. Wenn man das Kernkapital einer Bank durch ihre Risikoposten, z. B. Kredite oder risikobehaftete Wertpapiere, dividiert, erhält man die Kernkapitalquote, an der man erkennen kann, wie groß der Risikopuffer der Bank ist. Die Kernkapitalquote zeigt also, wie viele risikotragende Positionen mit Eigenkapital gedeckt sein müssen.
Kernkapitalquote muss auf 6 Prozent erhöht werden
Mit Basel III werden zum einen die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zurechnung von Kapitalinstrumenten zum Kernkapital strenger gefasst und zum anderen die Höhe des Kernkapitals erhöht, was vor allem für das harte Kernkapital gilt. Bisher war eine Kernkapitalquote von vier Prozent der bankenaufsichtlich relevanten Risiken vorzuhalten, aber die Finanzkrise hat gezeigt, dass diese Kernkapitalquote nicht ausreichend ist. Gemäß Basel III muss die Kernkapitalquote bis 2015 sukzessive auf sechs Prozent erhöht werden, wobei 4,5 Prozent hartes Kernkapital und 1,5 Prozent weiches Kernkapital sein müssen. Zusätzlich soll ab 2016 ein Kapitalerhaltungspuffer das harte Kernkapital ergänzen. Der soll bis 2019 schrittweise auf 2,5 Prozent anwachsen. In Krisenzeiten kann er aber unterschritten werden. Einzelne Länder können außerdem einen weiteren antizyklischen Puffer von 0 bis 2,5 Prozent einfordern mit dem Ziel, übermäßiges Kreditwachstum einzudämmen. Dies erhöht auch die harte Kernkapitalquote.
Ergänzungskapital muss nach Basel III zwei Prozent betragen
Das Ergänzungskapital ist neben dem Kernkapital Bestandteil der Eigenmittel einer Bank. Es besteht unter anderem aus Genussrechten und langfristigen nachrangingen Verbindlichkeiten. Gemäß Basel III soll es in Zukunft zwei Prozent betragen, sodass die Banken künftig Eigenkapital in Höhe von mindestens acht Prozent der Risikopositionen haben müssen. Wenn eine Bank diese Grenze unterschreitet, muss bankenaufsichtsrechtlich ein Insolvenzverfahren der betreffenden Bank eingeleitet werden.
Staaten müssen vor Einführung von Basel III gesetzliche Voraussetzungen schaffen
Die Regelungen von Basel III sollen ab 2013 gelten und bis 2018 sukzessive umgesetzt werden. Allerdings müssen die einzelnen Staaten hierfür die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Durch die stufenweise Einführung und die längeren Übergangsfristen sollen zu starke Belastungen für die Banken vermeiden, damit die Kreditvergabe nicht eingeschränkt wird. In Bezug auf die künftig geltenden regulatorischen Anforderungen haben die Banken nun Planungssicherheit. Durch die Übergangs- und Bestandsschutzregelungen können die erforderlichen Anpassungen zur Erfüllung der neuen Vorschriften vorgenommen werden und es besteht keine Gefahr etwaiger Kreditverknappungen.
(Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Geld__und__Kredit/Kapitalmarktpolitik/20100917-Basel3.html?__nnn=true)