Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist seit dem 1. August 2013 in Kraft und besagt, dass Internet-Suchmaschinen nur einzelne Wörter oder „kleinste Textausschnitte“ aus Pressetexten unentgeltlich anzeigen dürfen. Möchten sie größere Textteile in den Suchergebnissen anzeigen, müssen sie eine Gebühr an die Verlage zahlen. Nun stellt sich die Frage, ob sich das Gesetz auf den Suchmaschinenmarkt ausgewirkt hat.
Googles Marktmacht von Leistungsschutzrecht nicht beeinflusstGoogle News ist der eigentliche Adressat des Gesetzes. Die
Marktmacht von Google hat aber laut Suchmaschinen-Barometer von AT Internet für August 2014 keinen Schaden durch das Gesetz erlitten. Das Leistungsschutzrecht betrifft alle Suchmaschinenanbieter und viele Betreiber haben ähnlich reagiert. Google hat in Deutschland, Spanien, Frankreich und England mehr als 90 Prozent Traffic-Anteil und ist die Nummer 1. Die anderen Suchmaschinen kommen nicht über die Fünf-Prozent-Hürde.
Google steigert Traffic-AnteileDer Traffic-Anteil von Google lag im August 2014 bei 94 Prozent, im Vorjahr waren es 92,8 Prozent. Trotz des Widerstands gegen die Forderungen der Verlage konnte Google seine Traffic-Anteile noch steigern. Microsofts bing stand mit 2,1 Prozent auf Platz 2 (2013: 1,6 Prozent). Yahoo! lag mit 1,3 Prozent auf Platz 3 (2013: 0,8 Prozent). Die Suchmaschine von T-Online war gegenüber 2013 mit ein Prozent auf Platz 4 gesunken (2013: 1,2 Prozent). Auf Platz 5 erstmals wieder im Ranking war Web.de mit 0,4 Prozent. Dafür ist Ask aus dem Ranking gefallen in 2014.