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OECD-Standard: Weltweit einheitliche Anwendung bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen sinnvoll
Der neue OECD-Standard, der neue Regelungen für einen zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen vorschlägt, ist sinnvoll und sollte global einheitlich Anwendung finden. Der Bankenverband setzt sich für das Ziel der OECD-Initiative, den wirkungsvollen Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung über Ländergrenzen hinweg, ein. Sie sind sicher, dass der OECD-Standard kommen wird. Die deutschen Banken sind auf die Umsetzung eingestellt.
OECD-Standard muss bei EU-Plänen berücksichtigt werden
Die OECD-Standards müssen in den parallelen EU-Plänen zur Ausdehnung des steuerlichen Informationsaustausches im Rahmen der EU-Amtshilferichtlinie auf Kapitalerträge auszudenken, berücksichtigt werden. Der EU-Rat hat angekündigt, dass der OECD-Standard in die neue EU-Amtshilferichtlinie übernommen wird. Das gilt vor allem für Regeln in Bezug auf die Identifizierung und Dokumentation von Kunden, des Datenschutzes und der technischen Ausgestaltung des Kontrollmitteilungsverwahrens. Nur so kann Rechtssicherheit gewährleistet und der Verwaltungsaufwand sinnvoll beschränkt werden.
EU-Zinsrichtlinie auf völlig überholtem Vorschlag begründet
Grundlage für die im März 2014 verabschiedete erweiterte EU-Zinsrichtlinie ist ein vor vielen Jahren vorgelegter Vorschlag, der durch die aktuellen, viel weitergehenden internationalen Initiativen überholt ist. Deshalb darf sie nicht national isoliert umgesetzt werden, sondern ist fortzuschreiben und in ein international einheitliches Informationsaustauschsystem zu integrieren. Die Kreditinstitute brauchen hier einen ausreichenden zeitlichen Vorsprung für die sinnvolle Umsetzung des künftigen Informationsaustauschmodells. Die Pläne der Politik sehen zum Teile die Neuregelung ab 2016 vor, was zu frühzeitig ist.
(Quelle: PM Bankenverband)