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Internetadressen sind seit der Einführung neuer Top-Level-Domains im Februar 2014 regionaler und inhaltlich vielseitiger. Neben den bisherigen Endungen, etwa .de oder .com gibt es regionale oder branchenspezifische Bezeichnungen. In Deutschland gibt es bereits .ruhr und .berlin, weitere, z. B. .koeln, .bayern oder .hamburg, sind in Vorbereitung. Es gibt auch viele weltweit verfügbare neue Top-Level-Domains wie .bike, -photography oder .ventures, die in den kommenden Monaten weiter ergänzt werden. Die neuen Endungen sind für Unternehmen neue Präsentationsmöglichkeiten, von denen gerade kleine und mitteständische Unternehmen profitieren. Neben Unternehmen können auch Privatnutzer ihren eigenen Namen zusammen mit der regionalen Top-Level-Domain zu registrieren.
Markeninhaber haben Vorrecht auf Domainnamen
Interessenten und Markeninhaber sollten die Gefahr von juristischen Auseinandersetzungen um Markenrechte bedenken, die sich auf der Vielfalt der Adressen ergibt. Vor der Registrierung einer neuen Internetadresse mit einer neuen Top-Level-Domain kann sich der Markeninhaber während einer sogenannten Sunrise-Phase von mindestens 30 Tagen seine geschützte Adresse sichern. Dafür muss er allerdings seine Marke gegen Gebühr im Trademark Clearinghouse hinterlegen. Er erhält dann einen Hinweis, wenn ein Dritter seine Marke mit einer neuen Top-Level-Domain nutzen will. Der Interessent an der Adresse wird gewarnt, wenn er versucht, eine geschützte Marke zu registrieren.