Die im Mai 2015 von der EU-Kommission vorgestellte Strategie für einen digitalen Binnenmarkt stellt eine Chance für mehr internationale Wettbewerbsfähigkeit für die europäische ITK-Branche und die Einheit Europas dar. Die Digitalbranche kann als Leitbild für eine echte und umfassende europäische Wirtschaftspolitik dienen. Europa muss wieder Leitanbieter von und Leitnachfrager nach digitalen
Technologien werden. Ein digitaler Binnenmarkt ist für die europäischen Unternehmen und insbesondere innovative Start-ups besonders wichtig, denn durch ihn können sie schneller auf einem großen Heimatmarkt wachsen und im globalen Wettbewerb auf demselben Level wie Wettbewerber aus den USA oder China zu stehen.
Grenzüberschreitender Austausch von Daten nötig für Erfolg von Cloud Computing & Co.Die Pläne durch die Beseitigung technischer und rechtlicher Barrieren freie Datenflüsse in Europa zu ermöglichen, werden begrüßt, da ohne den grenzüberschreitenden Datenaustausch Anwendungen wie
Cloud Computing, Big Data oder Industrie 4.0 nicht in Europa Erfolg haben können. Wichtig ist, dass zum einen die Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung mit berücksichtigt werden und zugleich die Basis für leistungsfähige Breitbandnetze in Europa gelegt werden. Daher ist die Debatte über eine Überarbeitung der Telekommunikationsregulierung für mehr Investitionen in die Netze genau pünktlich.
Digitaler Markt erhält Anschub durch Harmonisierung des RechtsrahmensDie Harmonisierung des Rechtsrahmens würde den europäischen Unternehmen zusätzlichen Anschub gerade in Bezug auf den digitalen Markt, für den nationale Grenzen und große Distanzen irrelevant sind, geben. Mit einer Vereinheitlichung der wichtigsten Verbraucherrechte würde der grenzüberschreitende
Online-Handel für Verbraucher und Händler viel attraktiver. Gerade kleineren Online-Händler käme es zugute, wenn prinzipiell das Recht des Händlerlandes gilt. Der Bitkom begrüßt auch die geplante weitere Harmonisierung des Urheberrechts und eine Anpassung an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters. Ziel der neuen Regeln des Urheberrechts muss der faire Austausch zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der digitalen Dienstleister und der Verbraucher. Gleichzeitig sollte allerdings kein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene eingeführt werden, da es nicht nur in Deutschland gescheitert ist, weil es negative Auswirkungen für viele kleinere Dienstleister und Start-ups hatte. Beim Thema Geo-Blocking müssen Anreize für marktgetriebene Lösungen geschaffen werden, z. B. die vereinfachte Lizenzierung bei grenzüberschreitenden Angeboten.
Überarbeitung der Regeln für Entfernung illegaler Inhalte aus Onlineangeboten ist sinnvollDie Regeln für die Entfernung illegaler Inhalte aus Onlineangeboten sollen überarbeitet werden, was sinnvoll ist. Wichtig ist, dass das bestehende Grundprinzip der Nichthaftbarkeit sogenannter Internetintermediären (z. B. Provider) beibehalten wird. Auch dürfen Plattformen, die bisher Innovation getrieben haben, nicht vorschnell reguliert werden bei der Einführung eines Digitalen Binnenmarkts. Vor einem regulatorischen Eingriff müssen Märkte, Geschäftsmodelle und mögliche Folgen aufmerksam analysiert werden.
(Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Für-ein-Europa-ohne-digitale-Grenzen.html)